Ja.
Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts).
Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung.
Wenn Ihr Kind Anspruch auf Physiotherapie hat, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei dem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.